"Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet"

Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

In jedem Bauvorhaben greifen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann wählen, wen er in Anspruch nimmt, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden die Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten Hinweise und Empfehlungen, wie typische Fehler vermieden und die eigenen Chancen gewahrt werden können. 

  1. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten
    • Mangel der Unternehmerleistung
    • Mangel der Planerleistung
    • Mangel der Leistung des Bauüberwachers
    • Mangel der Leistung des Sonderfachmanns
  2. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten
    • Ansprüche gegen den Unternehmer
    • Ansprüche gegen den Planer
    • Ansprüche gegen den Bauüberwacher
    • Ansprüche gegen den Sonderfachmann
  3. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung
    • Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risiko­übernahme)
    • Durch Beteiligung des Auftraggebers
      • wegen Sowieso-Kosten
      • wegen Vorteilsausgleichs
      • wegen Mitverschuldens
      • wegen unterlassener Mitwirkung
  4. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
    • Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
    • Gesamtschuldner
      • mehrere Unternehmer
      • Unternehmer und Bauüberwacher
      • Unternehmer und Planer
      • Bauüberwacher und Planer
      • Unternehmer, Planer und Bauüberwacher
      • Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann
    • Wahlrecht des Auftraggebers
    • Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
    • Verjährung


Das Seminar richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und bauüberwachende Architekten und   Ingenieure sowie an Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, juristische Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflichtversicherer.


Referent

Prof. Thomas Karczewski

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist Partner der Kanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Seit über 30 Jahren ist er als spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler baubegleitend und außergerichtlich tätig und als versierter Prozeßrechtler anerkannt. Er ist Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg, ein bundesweit gefragter Referent für baurechtliche Themen und Mitautor der Kommentare „Leupertz/Preussner/Sienz – Bauvertragsrecht“ und „Bolz/Jurgeleit - VOB/B“ sowie des Handbuchs „Pause - Bauliche Maßnahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. Prof. Karczewski veröffentlicht regelmäßig zu baurechtlichen Fragestellungen und aktueller Rechtsprechung in Fachzeitschriften, wie der „NZBau“ und „Immobilien- & Baurecht – IBR“.


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In jedem Bauvorhaben greifen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann wählen, wen er in Anspruch nimmt, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden die Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten Hinweise und Empfehlungen, wie typische Fehler vermieden und die eigenen Chancen gewahrt werden können. 
  1. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten
    • Mangel der Unternehmerleistung
    • Mangel der Planerleistung
    • Mangel der Leistung des Bauüberwachers
    • Mangel der Leistung des Sonderfachmanns
  2. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten
    • Ansprüche gegen den Unternehmer
    • Ansprüche gegen den Planer
    • Ansprüche gegen den Bauüberwacher
    • Ansprüche gegen den Sonderfachmann
  3. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung
    • Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risiko­übernahme)
    • Durch Beteiligung des Auftraggebers
      • wegen Sowieso-Kosten
      • wegen Vorteilsausgleichs
      • wegen Mitverschuldens
      • wegen unterlassener Mitwirkung
  4. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
    • Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
    • Gesamtschuldner
      • mehrere Unternehmer
      • Unternehmer und Bauüberwacher
      • Unternehmer und Planer
      • Bauüberwacher und Planer
      • Unternehmer, Planer und Bauüberwacher
      • Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann
    • Wahlrecht des Auftraggebers
    • Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
    • Verjährung

Das Seminar richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und bauüberwachende Architekten und   Ingenieure sowie an Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, juristische Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflichtversicherer.

Referent

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist Partner der Kanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Seit über 30 Jahren ist er als spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler baubegleitend und außergerichtlich tätig und als versierter Prozeßrechtler anerkannt. Er ist Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg, ein bundesweit gefragter Referent für baurechtliche Themen und Mitautor der Kommentare „Leupertz/Preussner/Sienz – Bauvertragsrecht“ und „Bolz/Jurgeleit - VOB/B“ sowie des Handbuchs „Pause - Bauliche Maßnahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. Prof. Karczewski veröffentlicht regelmäßig zu baurechtlichen Fragestellungen und aktueller Rechtsprechung in Fachzeitschriften, wie der „NZBau“ und „Immobilien- & Baurecht – IBR“.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
09.11.2026
Mannheim oder Online
Prof. Thomas Karczewski

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 26.10.2026
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